Kueß & Beetz +43 1 8902826 office@ku-be.at Auch Ärzte machen Fehler: Was tun, wenn der Arzt pfuscht? Gerade wenn einem derartiges passiert bzw. man solches vermutet, (denn welcher Arzt tritt letztlich tatsächlich dem Patienten gegenüber und gibt einen allfälligen Fehler mit dem Anbot dies seiner Haftpflichtversicherung zu melden, unumwunden zu) sieht man sich als Patient nicht nur mit einem erheblichen Beweisproblem, sondern auch umfangreichen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Angefangen von der Frage, welche Unterlagen man für die Durchsetzung seines Rechtes benötigt, über das Problem, wer rechtlich in einem solchen Fall überhaupt zuständig ist, dh. haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann, bis hin zu der Frage auf welcher Anspruchsgrundlage, welche Ansprüche geltend gemacht werden können, reicht die Palette der zu klärenden Umstände, die ein potentielles „Kunstfehleropfer“ vor einer erfolgreichen Verfolgung seiner Ansprüche zunächst beantworten muss. Empfehlenswert ist in einem solchen Fall daher einen juristischen Beistand und zwar einen auf derartige Rechtsbereiche spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei ist unter anderem gerade auf die Bereiche ärztliche Kunstfehler, Behandlungsfehler und in diesem Zusammenhang die Verfolgung der dem Patienten in diesem Fall zustehenden Rechte spezialisiert. Die in der Praxis 3 wichtigsten Rechte der Patienten sind: |
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